Bei Nachwuchs nicht vergessen, die Erziehungszeit (3 Jahre pro Kind) für die Rente anrechnen zu lassen.
Das passiert leider nur auf Antrag, nicht automatisch, da man erklären muss, welcher Elternteil diese Rentenpunkte erhält.
Es gibt ebenfalls die Kinderberücksichtigungszeiten für die ersten 10 Jahre, die ich bis eben noch nicht kannte.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230803-tmn-kinderberuecksichtigungszeiten.html
In die Berechnung der Rente fließt außerdem die Zeit von der Geburt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres eines Kindes ein. Diese „Kinderberücksichtigungszeiten“ wirken sich positiv auf den Rentenanspruch aus.
https://www.rnd.de/wirtschaft/muetterrente-bringt-118-euro-mehr-antrag-auf-kindererziehungszeit-noetig-E7VJMQPSTJFINKAXQINHEHDJKY.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
Generell haben Versicherte bis zum Renteneintritt die Möglichkeit, Kindererziehungszeiten zu beantragen. Niemand braucht also Sorge haben, eine Frist zu verpassen.
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