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Achtung #Tierquälerei!
Flügel stutzen bei der #Bienenkönigin
Der Bienenkönigin die #Flügel um ein Drittel zu kürzen, klingt brutal und unnatürlich.
Gesetzlichen Vorgaben der EU-Ökoverordnung - Methode für Bio-#Imkereien ausgeschlossen. So heißt es in der EU-Verordnung 2018/848 (1.9.6.4. #Tierschutz), dass für die #Bienenhaltung folgende zusätzliche allgemeine Vorschriften gelten:

„Verstümmelungen wie das Beschneiden der Flügel von Weiseln sind verboten.“

„Das Flügelschneiden in eine #Tierwohlmaßnahme umzudeuten wäre so, als wenn man das #Abschneiden der Schwänze bei #Schweinen, oder das #Abzwicken der Schnäbel bei Hühnern als Tierwohlmaßnahme bezeichnen würde, weil damit das Abbeißen und Federpicken verhindert würde.“
Sagt Pausch, Sprecher des Bundesfachausschusses #Imker bei Bioland.
Trotzdem ist es gang und gäbe.
Bei der zu recht umstrittenen nicht artgerechten, #Schwarmverhinderung
Immer noch verbreitet. #Bienenliebe #Tierschutz #Ethik #Honigbienen #Apismellifera
#Bienen #hymenoptera #Honig