... dass #Sanktionen nicht erst dadurch Wirkung entfalten, dass man sie real anwendet, sondern alleine die existenzielle Bedrohung von Menschen zeigt Wirkung.
An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, daß im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur die Begrenzung auf maximal 30% Sanktionen genannt wurde, sondern noch viel wichtiger: Strafe dürfe sich nicht als
#Selbstzweck verstehen.
Exakt diese #Denkfigur von Strafe als Selbstzweck wohnt dem Konzept von #SPD & #CDU / #CSU inne