Axel<p>(2/x)<br />Also habe ich den obligatorischen Corona-Test gemacht und das Resultat im Anschluss an die <a href="https://muenchen.social/tags/DigitaleEinreiseAnmeldung" class="mention hashtag" rel="tag">#<span>DigitaleEinreiseAnmeldung</span></a> auf das zugehörige Portal hochgeladen.</p><p>Aus der besagten <a href="https://muenchen.social/tags/CoronaEinreiseV" class="mention hashtag" rel="tag">#<span>CoronaEinreiseV</span></a> ergibt sich anschließend erst einmal eine 10-tägige Absonderungspflicht.</p><p>Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 der CoronaEinreiseV vom 30.07.2021 endet die Absonderung vor dem Ablauf von 10 Tagen für geimpfte Personen, wenn diese den Impfnachweis an die zuständige Behörde übermitteln.</p>