Zwei aktuelle Gerichtsurteile vom Amtsgericht #Worms zu Hassposting im Netz. In beiden Fällen wurde #Geldstrafe verhängt. Beide wurden über die bundesweit tätige Meldestelle "REspect! Gegen Hetze im Netz" angezeigt. 1/5
Fall 1: Ein Rentner aus dem #Wonnegau (#Rheinhessen) wurde zu 2.400 € (60 Tagesätze zu 40 €) Geldstrafe verurteilt, weil er hetzerische Bilder von Politikern in sozialen Medien geteilt hat. Eine Hausdurchsuchung brachte Hetze hervor. 2/5
Ein Aufruf zur Festnahme deutscher Politiker*innen wie Lauterbach, Baerbock und Söder im Stil eines RAF-Fahndungsplakats erfüllte die Strafbestände #Verleumdung, #Beleidigung und #übleNachrede gegen Personen des politischen Lebens. Keine Satire, urteilte das Gericht. 3/5
Fall 2: Für ein auf Facebook geteiltes rassistisches Bild wurde ein Mann wegen #Volksverhetzung zu einer #Geldstrafe von 4.500 € verurteilt (90 Tagessätze zu 50 €), plus Anwalt- und Prozesskosten. 4/5
Der Post zeigte ein Bild eines elektrisches Umspannwerks und war mit "Kletterpark für Flüchtlinge" überschrieben. Der Angeklagte versuchte sich herauszureden, er habe den Beitrag womöglich im Vollrausch geteilt oder ein Arbeitskollege wollte ihm einen Streich spielen. 5/5