Eine heftige Diskussion um den Begriff "Korperschaft des offentlichen Rechts" setzte ein, nachdem der Ministerialburokratie der Lapsus unter-laufen war, durch Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1.12.1933 (RGBI I, S. 1010), die NSDAP zur Korperschaft des offent-lichen Rechts zu erklaren.27)